Bürgerservice

Heiraten

Sie haben den Wunsch zu heiraten? Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Das können frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin.

Die Anmeldung zur Eheschließung in Allstedt  ist nur möglich, wenn mindestens einer der Eheschließenden einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in der Einheitsgemeinde Allstedt hat.

Die Anmeldung der Eheschließung sollte persönlich von beiden Eheschließenden erfolgen. Sollte einer der Partner verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.

 

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

von beiden Eheschließenden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtenregisterauszug mit Hinweisteil (nicht älter als 6 Monate)
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung bei auswärtigen Wohnsitzen
  • Einbürgerungsurkunden, Spätaussiedlerbescheinigungen, urkundlicher Nachweis über Namensänderungen

für gemeinsame voreheliche Kinder

  • Geburtsurkunde(n)
  • Urkunde(n) über die Anerkennung der Vaterschaft
  • falls eine gemeinsame Sorge begründet wurde, die Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge ( Sorgeerklärung)

ie nach Familienstand der Eheschließenden

zusätzlich bei Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:

  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • (ggf. Anerkennung eines ausländischen Urteils durch die Landesjustizverwaltung oder das Oberlandesgericht)

zusätzlich bei Familienstand verwitwet:

  • Eheurkunde der letzten Ehe und Sterbeurkunde des Partners

Wenn Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein werden:

  • Kopie vom Personalausweis

Hinweis:

Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung  (Apostille oder Legalisation) erforderlich.

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzten Sie sich daher bei einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte persönlich mit dem Standesamt in Verbindung:

  • eine/r von Ihnen beiden ist nicht deutsche/r Staatsangehörige/r
  • eine/r von Ihnen beiden besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt
  • die Geburt erfolgte im Ausland
  • eine vorhergehende Eheschließung erfolgte im Ausland
  • eine vorhergehende Ehe wurde im Ausland geschieden

Spricht bzw. versteht einer von Ihnen nicht ausreichend deutsch, brauchen Sie sowohl für die Anmeldung, als auch für die Eheschließung einen beeidigten Dolmetscher.

Für Rücksprachen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 Sie erreichen uns wie folgt:

Standesamt Allstedt

Forststraße 9

06542 Allstedt

Telefon: 034652/864-34

Telefax: 034652/864-18

E-Mail: standesamt@allstedt.de

Online Termine - Stadt Allstedt

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