Bürgerservice

Wahlen

 Wahl von Schiedspersonen 

Gemäß Schiedsstellengesetz in der zurzeit gültigen Fassung, 

schreibt die Stadtverwaltung für die Schiedsstelle der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt das Ehrenamt als Schiedsperson öffentlich aus. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger bewerben sich um das Amt als Schiedsperson bis spätestens 31. März 2023 bei der 

Stadt Allstedt 

Hauptamt z. Hd. V. Frau Edler 

Forststraße 9 

06542 Allstedt 

 Auszug aus dem Schiedsstellengesetz § 3 Abs. 1 und 2: 

(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen und in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. 

(2) In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. 

BürgermeisterInnen Wahl 2023 

Der Wahltermin für die BürgermeisterInnen Wahl der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, findet am 24.09.2023 statt. 

Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Frauen und Männer, die am Amtsgericht Sangerhausen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. 

Wenn Sie 

  •  die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen, 
  •  in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Ihren Hauptwohnsitz haben, 
  •  am 01. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre alt sind, 
  •  nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sind, 
  • nicht in oder für die Justiz oder im Vollzug tätig sind (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.), 
  • sich gesundheitlich in der Lage fühlen, das Amt auszuführen, 
  • über soziale Kompetenz verfügen sowie ein hohes Maß an Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein besitzen, 
  • unparteilich, objektiv und unvoreingenommen Entscheidungen treffen können, 

dann sind Sie richtig in diesem Amt. 

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich bis zum 10. April 2023 mit dem nachfolgenden Bewerbungsformular bei der 

 

Stadt Allstedt 

Hauptamt z. Hd. V. Frau Edler 

Forststraße 9 

06542 Allstedt 

bewerben. 

 

Allgemeine Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de. 

Online Termine - Stadt Allstedt

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