Bürgerservice

Satzungsänderung

Das Ordnungsamt informiert: 

Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung Bekanntgabe der Umlagesätze und des Verwaltungskostensatzes für das Jahr 2021

Anlage 1 zur Umlagesatzung der Stadt Allstedt vom 22.03.2021

Für das Umlagejahr 2021 werden gem. § 7 Abs. 1 der Umlagesatzung folgende Umlagesätze bekannt gegeben:

Unterhaltungsverband      Flächenbeitrag in €/ha     Erschwernisbeitrag in €/ha

                                                 („Grundsteuer A“)                („nicht Grundsteuer A“)

UHV „Helme“                                     10,02                                     11,22

UHV „Untere Unstrut“                        8,86

UHV „Wipper-Weida“                         8,79

Der Erschwernisbeitrag in €/ha wurde ermittelt aus dem Erschwernisbeitrag des Unterhaltungsverbandes dividiert durch die ermittelte Fläche „nicht Grundsteuer A“.

Gemäß § 6 Satz 3 der Umlagesatzung wurden folgende Verwaltungskosten kalkuliert:

Verwaltungskosten:

Fläche                                                                        Verwaltungskostensatz in €/ha

alle Flächen                                                                                     1,32

(„Grundsteuer A“ und „nicht Grundsteuer A“)    

zusätzlich „nicht Grundsteuer A“                                                  1,32

Die Umlageerhebung für das Jahr 2021 soll im Oktober 2022 erfolgen.

Die Umlagesätze zur Umlage des Flächenbeitrages, des Erschwernisbeitrages und der Verwaltungskosten für die Folgejahre werden im Amtsblatt der Stadt Allstedt bekannt gegeben.

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