über die Zusammensetzung des Briefwahlvorstand für die Wahl um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten/ Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt am 11.02.2024
Auf der Grundlage des § 10 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 4 und § 62 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wurde für das Wahlgebiet der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt ein Briefwahlvorstand gebildet.
Nachstehend mache ich die Berufung des Briefwahlvorstand gemäß § 4 und § 62 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt öffentlich bekannt:
Der Briefwahlvorstand wird sich am 11.02.2024, um 12.00 Uhr im Verwaltungsamt Allstedt, Forststraße 9, in Allstedt zusammenfinden. Es folgt eine Verpflichtung und Unterrichtung. Danach wird der Briefwahlvorstand seine Arbeit aufnehmen.
Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, den 17.01.2024
Evelyn Edler
Wahlleiterin