NEU Online-Dienst: hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Wohnsitz komplett online in der Einheitsgemeinde Allstedt anmelden können.
So geht es:
Sie benötigen für den Einsatz der App, die Ihrer Identifizierung dient das Folgende:
- Ihren Personalausweis
- Ihre PIN für Ihren Personalausweis (Wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte persönlich an das Einwohnermeldeamt an ihrem bisherigen Wohnsitz. Die PIN kann dort kostenfrei zurückgesetzt werden.)
- Ihr NFC-fähiges Smartphone bzw. ein kompatibles Lesegerät
Die BundID bietet Ihnen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung. Die BundID hat ebenfalls ein Postfach, über das Behörden Nachrichten und Bescheide an Bürgerinnen und Bürger versenden können (sog. „digitaler Rückkanal“).
Für die Wohnsitzanmeldung benötigen Sie ein Service-Konto (BundID). Sofern Sie noch keines besitzen, können Sie dieses kostenfrei hier erstellen.
Weitere Informationen zum BundID-Konto finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundes.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument im deutschen Meldewesen, das Vermieter und Mieter gleichermaßen betrifft. Sie dient als offizieller Nachweis, dass eine Person in eine bestimmte Wohnung eingezogen oder ausgezogen ist. Dieses Dokument ist seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) im Jahr 2015 verpflichtend und spielt eine zentrale Rolle bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch dann vorzulegen, wenn der Zuzug zu Familienmitgliedern oder Partnern erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob an die Person Mietzahlungen geleistet werden.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch bei Kauf von Eigentum für die minderjährigen Kinder und Lebenspartner/Ehepartner auszustellen, wenn diese nicht Eigentümer sind.
1. Laden Sie bitte das Formular herunter und lassen Sie dieses vom Vermieter bzw. Eigentümer ausfüllen.
2. Scannen Sie das ausgefüllte Formular mit einem geeigneten Gerät ein. Ein lesbares Foto des Formulars ist hier ausreichend.
3. Laden Sie im folgenden Schritt das Dokument als Anhang hoch.
Falls Sie als Eigentümer in ein eigenes Gebäude einziehen, wird anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung ein Grundstückskaufvertrag oder ein Grundbuchauszug notwendig.
Rufen Sie nun den Online-Dienst zur Wohnsitzanmeldung unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA auf.
Folgen Sie den Anweisungen zu dem Servicekonto: BundID-Konto.
Nach Abschluss Ihrer Eingaben im Online-Dienst erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail auf das Konto, welches Sie im BundID-Konto hinterlegt hatten.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
- Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
Hinweis:
Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.
Über diesen Online-Dienst sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung möglich.
Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich bitte direkt an das Einwohnermeldeamt.