Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Mansfeld-Südharz suchen im Auftrag der Amtsgerichte Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Jugendschöffin und Jugendschöffe. Die Amtszeit umfasst die Jahre 2024 – 2028.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter und haben ein gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter bei Verhandlungen in Jugendstrafsachen.
Eine juristische Ausbildung benötigen Sie nicht. Jedoch sind Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung für die lebenswegbestimmenden Entscheidungen wichtig.
Für den Einsatz als Jugendschöffin und Jugendschöffesollten Sie außerdem erzieherisch befähigt beziehungsweise in der Jugendarbeit erfahren sein.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen und für das Amt interessieren erhalten Sie unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/bildung__jugend.html weitere Informationen. Das entsprechende Formulare mit Anlage 2 ist der Mail beigefügt.
Bei Fragen können Sie sich gern bei Frau Voigt unter 03464-5353415 oder Frau Richter 03464-5353431 melden.
Bewerbungsende ist der 18.04.2023 (Posteingang Landkreis).
Sie können diese Mail gern weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
i.A.
> Susan Richter
> Landkreis Mansfeld-Südharz
> SB Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer