Ab 01.05.2025: Nur noch digitale Lichtbilder zulässig

Passbilder für Personalausweise und Reisepässe dürfen ab dem 01.05.2025 von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Einwohnermeldeamt übertragen werden. Andere Übermittlungswege, auch der bloße Ausdruck der Lichtbilder, ist dann nicht mehr zulässig. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, im Einwohnermeldeamt Lichtbildaufnahmen zu fertigen. Das Foto wird während des Antragsprozesses gegen eine zusätzliche Gebühr von der Sachbearbeiterin gefertigt.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen finden Sie auf unserer Webseite.