In der Stadt Allstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz, mit rund 7.600 Einwohnern und 16 Ortsteilen ist die Stelle
eines/er Sachbearbeiters Öffentliche Ordnung (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit ab 01.02.2026 neu zu besetzen.
- Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Aufnahme und Abschließende Bearbeitung der Aufgaben im ruhenden Verkehr
- Bearbeitung von Aufgaben des Marktwesens (Organisation, Ablauf, Kontrolle, Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtungen)
- Überwachung / Kontrolle Spielplätze
- ordnungsbehördliche Angelegenheiten im Außen- und Innendienst
- Angelegenheiten Fundbüro
- Gebäudewirtschaft Grundschulen, Kita´s etc
- Teilnahme am Bereitschaftsdienst
- Heimat- und Kulturpflege
Die Bereitschaft zum Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der regulären Arbeitszeit ist für die vielfältigen Aufgaben dieser Stelle erforderlich. Eine Änderung bzw. Anpassung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Unsere Anforderungen:
eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten bzw. erfolgreiche Absolvierung der ersten Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst (AI/BI);
- Kommunikations- und Teamfähigkeit,
- sehr gute PC-Kenntnisse
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Loyalität und Diskretion
- Führerschein
Wir bieten Ihnen:
- die Vergütung erfolgt nach den Vorgaben der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (EGO TVöD VKA) in der EG 6
- dynamische Gehaltsentwicklung
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- eine betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung gem. TVöD VKA
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Beschäftigungsnachweisen, Zeugnisabschriften sowie Referenzen senden Sie bitte bis spätestens 05.10.2025 an die:
Stadtverwaltung Allstedt
-Personalamt –
Kennwort: „Sachbearbeiter Öffentlich Ordnung“
Forststraße 9
06542 Allstedt oder per E-Mail im pdf-Format an:
Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Die vorgesehene Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG (Bewerberauswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).
Schwerbehinderte bzw. schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorrangig berücksichtigt.
Hinweise zum Datenschutz
Mit Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage www.allstedt.de/aktuelles/datenschutzhinweise.html
Kirchner
Bürgermeister