Informationen für Bürger aus dem Einwohnermeldeamt:
Barzahlung und Zahlungen per Girocard (EC-Karte) werden im Einwohnermeldeamt akzeptiert.
Personalausweis / Reisepass beantragen
Es werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Familienstand verheiratet) und das Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden
- Übersetzung ins deutsche bei ausländischen Urkunden oder internationale Urkunden,
- bei Urkunden aus Drittstaaten zusätzlich eine Apostille (Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Urkundsbeamten)
- Einbürgerungsurkunde (soweit zutreffene)
- aktuelle biometrische Lichtbilder (nicht älter als ein halbes Jahr), alternativ können diese in der Behörde gefertigt werden
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
Es werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde
- aktuelle biometrische Lichtbilder, können alternativ in der Behörde gefertigt werden
Weiterhin ist die Anwesenheit bei der Beantragung erforderlich von:
- dem Kind
- beiden sorgeberechtigten Eltern bzw. Pflegeeltern
darüber hinaus ist zu beachten:
- Wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil verhindert ist und beide Eltern verheiratet sind:
- Vollmacht mit dem Einverständnis des verhinderten Elternteils, dass der 2. sorgeberechtigte Elternteil den Ausweis des Kindes allein beantragen darf
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass des verhinderten Elternteils
- Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, aber getrennt leben und nicht verheiratet sind:
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist:
- aktuelles Negativattest nicht älter als 1 Monat oder
- Gerichtsurteil vom Familiengericht, wenn das alleinige Sorgerecht durch das Familiengericht zugesprochen wurde
- bei Pflegeeltern und Vormundschaft:
- Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern
- schriftliches Einverständnis des Vormundes, dass der Ausweis durch die Pflegeeltern beantragt werden darf, wenn es nicht im Pflegevertrag geregelt ist, sowie Kopie Dienstausweis
- alternativ: persönliche Anwesenheit des Vormunds
Vorläufige Peronalausweise oder Reisepässe sind nur Notfalldokumente. Sie werden nur im begründeten Ausnahmefall ausgestellt. Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten ist die besondere Dringlichkeit durch sachdienliche Dokumente nachzuweisen.
- Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00€ (10 Jahre gültig)
- Personalausweis unter dem 24. Lebensjahr: 22,80€ (6 Jahre gültig)
- vorläufiger Personalausweis 10,00€ (3 Monate gültig)
- Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00€, Express 102,00€ (10 Jahre gültig)
- Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 37,50€, Express 69,50€ (6 Jahre gültig)
- vorläufiger Reisepass: 26,00€ (1 Jahr gültig)
- Expressaufschlag bei Reisepässen: + 32,00€
- Biom. Foto von Behörde 8,00€
- ärztliches Attest, dass die betroffene Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt und daher eine Befreiung der Ausweispflicht nötig wird
- Die Befreiung der Ausweispflicht kann durch Betreuer mit Betreuerausweis oder Angehörige mit einer Vorsorgevollmacht beantragt werden. Folgende Dokumente sind notwendig:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Die Bestätigung der Befreiung von der Ausweispflicht ist anstelle des Personalausweises mitzuführen.
Ab dem 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, in der Behörde Lichtbildaufnahmen zu fertigen. Die Stadt Allstedt bietet diese Möglichkeit bereits seit dem 15.11.2023 an. Das Foto wird während des Antragsprozesses gegen eine zusätzliche Gebühr von der Sachbearbeiterin gefertigt.
Hintergrund:
Am 11. Dezember 2020 wurde das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen durch das sog. „Morphing“ verhindern.
(Morphing ist ein computergestützter Spezialeffekt, bei dem zwei Bilder ohne eine sichtbare Stufe zu einem Bild verschmelzen. Dabei werden markante Bildelemente des Ursprungsbilds wie etwa Mund, Augen und Objektränder so verzerrt, dass sie sich dem Zielbild anpassen.)
Wohnsitzanmeldung /-ummeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung (Mietwohnung) oder
- Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (bei Kauf einer Immobilie)
- Personalausweis und wenn vorhanden Reisepass
- Kann eine mitziehende Person nicht persönlich vorstellig werden, kann die Ummeldung auch mit einer formlosen schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch dann vorzulegen, wenn der Zuzug zu Familienmitgliedern oder Partnern erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob an die Person Mietzahlungen geleistet werden.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch bei Kauf von Eigentum für die minderjährigen Kinder und Lebenspartner/Ehepartner auszustellen, wenn diese nicht Eigentümer sind.
- Wohnungsgeberbescheinigung (Mietwohnung) oder
- Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (bei Kauf einer Immobilie)
- Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden
Darüber hinaus sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil verhindert ist und beide Eltern verheiratet sind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils über den Umzug, sowie eine Kopie des Ausweises des verhinderten Elternteils
- Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, aber nicht verheiratet sind und mit dem Kind an der selben Anschrift wohnen:
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, nicht verheiratet sind, aber getrennt leben:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils über den Umzug sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass des verhinderten Elternteils
- alternativ persönliche Anwesenheit des zweiten sorgeberechtigte Elternteils
- Wenn alleiniges Sorgerecht vorliegt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles Negativattest nicht älter als ein Monat oder
- das Gerichtsurteil vom Familiengericht, wenn das alleinige Sorgerecht durch das Familiengericht zugesprochen wurde
- Wenn bei einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Gerichtsurteil über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Bei Pflegeeltern und / oder Vormundschaft:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Pflegevertrag vom Jugendamt
- Einverständnis über den Umzug vom Vormund, wenn es nicht im Pflegevertrag geregelt ist, sowie Kopie Dienstausweis oder Personalausweis des Vormunds
- alternativ persönliche Anwesenheit des Vormunds
- ggf. Einverständniserklärung vom zweiten Pflegeelternteil, wenn es bei der Ummeldung nicht persönlich anwesend sein kann, sowie eine Kopie des Personalausweises des verhinderten Pflegeelternteils
Für die Ummeldungen fallen keine Gebühren an.