Bekanntmachung zur Bundestagswahl- Briefwahl

Die Öffnungszeiten der Briefwahlstelle:

Innerhalb der Öffnungszeiten der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, im Büro Zi.: 02 Forststr. 9, Allstedt. Freuitag, den 21.02.2025 bis 15.00 Uhr.

Ergänzend hierzu wollen wir den Hinweis geben, dass nur in den Fällen nach § 25 Abs. 2 BWO (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) eine Beantragung von Wahlscheinen noch am Wahltag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr möglich ist, § 27 Abs. 4 Satz 2 BWO.

Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr bei der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Forststr. 9, Allstedt in Zimmer 04 beantragt werden, gemäß § 28 Abs. 10 BWO.