Hinweis zu den Bescheiden über Hundesteuer 2025

Seit Anfang Januar 2025 werden die Bescheide für die Hundesteuer des laufenden Jahres versandt. Aufgrund technischer Schwierigkeiten wurden allen Bescheiden eine Aufforderung zur Abgabe einer neuen Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren beigefügt.

Soweit Sie bislang eine Einzugsermächtigung für die Hundesteuer erteilt hatten und sich die Kontoverbindung sich nicht geändert hat, ignorieren Sie bitte diese Aufforderung. Sie können aus dem Text des Steuerbescheides erkennen, ob Sie in der Vergangenheit die Einheitsgemeinde zum Einzug der Hundesteuer ermächtigt hatten. In diesem Fall ist in dem Bescheid vermerkt, dass der offene Betrag automatisch im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen wird.

Ist ein solcher Vermerk im Bescheid nicht enthalten, bitte ich Sie, die Einheitsgemeinde zum Einzug der Hundesteuer zu ermächtigten. Dies hat für Sie den Vorteil, dass zum Fälligkeitszeitpunkt der Betrag automatisch eingezogen wird und Sie keine Zahlungsfrist verstreichen lassen.

Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Verständnis.

Daniel Kirchner

Bürgermeister der Einheitsgemeinde Allstedt