Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Ich hoffe, Sie hatten einen guten Start in das Jahr 2025. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle alles Gute, vor allem Gesundheit wünschen.
Die Grundstückseigentümer unter Ihnen haben kürzlich einen Grundsteuerbescheid erhalten bzw. wird ein solcher in den nächsten Tagen zugehen. Einige von Ihnen werden mehr als in den vergangenen Jahren zahlen müssen, andere weniger. In der Summe sollen die Einnahmen der Einheitsgemeinde sich auf dem Niveau der Vorjahre bewegen.
Die Umstellung des Systems in der gesamten Bundesrepublik basiert auf gerichtlichen Entscheidungen. Sie hat auf Seiten der Verwaltung sehr viele Anstrengungen gekosten. Das Ziel einer gerechteren Besteuerung rechtfertigt in meinen Augen diesen enormen Verwaltungsaufwand.
Aufgrund der Fülle neuer Bescheide ist trotz aller Sorgfalt nicht auszuschließen, dass sich in manch einem Verwaltungsakt ein Fehler eingeschlichen hat. Ihnen steht das Recht zu, die Bescheide in einem solchen Fall überprüfen zu lassen. Je nachdem, auf welcher Ebene der Fehler passierte, ist in den hiesigen Fällen entweder das Finanzamt Eisleben oder die Kommunalverwaltung für die Fehlerbehebung zuständig. Um es Ihnen zu erleichtern, an wen Sie sich wenden müssen, hat das Ministerium der Finanzen ein Prüfschema herausgegeben. Die hier abgebildeten Pfeile weisen Ihnen den Weg zum richtigen Ansprechpartner. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da Einsprüche innerhalb einer konkreten Frist eingereicht werden müssen.
Das Steueramt unserer Einheitsgemeinde erreichen Sie telefonisch unter 034652/864 29 bzw. per E-Mail steueramt@allstedt.de.
Auf der Seite des Ministeriums der Finanzen sind zur Grundsteuerreform noch weitere Hinweise enthalten.
Vermehrt kam in den letzten Tagen die Frage auf, ob eine bestehende Einzugsermächtigung für die Grundsteuern nochmals erneuert werden muss. Grundsätzlich bleiben die Einzugsermächtigungen bestehen. Soweit beispielsweise die Erhebung der Grundsteuer in den vergangenen Jahren auf Grundlage einer Ersatzbemessung erfolgt ist, bitten wir darum, uns erneut eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie zukünftig keinen Fälligkeitstermin verpassen.
Bedenken Sie bitte, dass die Grundsteuern eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen darstellt, damit diese in die Lage versetzt wird, die Grundschulen, Kitas, Straßen usw. zu unterhalten.
Ihr Bürgermeister
Daniel Kirchner