Gemäß § 44 Abs. 1 (a) und der Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 04.09.2023

Der Wahlleiter gibt bekannt:

Aufgrund der vor der Wahl festgestellten offenkundiger, nicht mehr behebbarer Mangel spricht der Wahlleiter die Wahlabsage der Bürgermeisterwahl am 29.10.2023 aus.

Die Kommunalaufsicht hat den neuen Hauptwahltermin auf den 11.02.2024 festgesetzt. Der mögliche Stichwahltermin ist der 25.02.2024.